News 2021:
Saisonstart
es geht endlich wieder los bei uns in Münsingen im Biosphärengebiet Schwäbische Alb - wir starten am 22. Mai 2021 in die Saison!
Wir freuen uns riesig, dass unsere Beherbergungs-, Gastronomie- und Freizeitbetriebe ab 22.05.21 öffnen dürfen und wir Sie bei uns in Münsingen wieder begrüßen können.
Da die Gesundheit und Hygiene weiterhin an erster Stelle stehen, werden wir mit klaren Regeln und Hygiene-maßnahmen in die Saison 2021 starten.
Alle wichtigen Infos zum Saisonstart, Maßnahmen & Regelungen sowie Reisebestimmungen haben wir für Sie zusammengefasst. Genießen Sie mit Abstand das schönste Reiseziel der Schwäbischen Alb!
Das lange Warten scheint langsam aber sicher ein Ende zu nehmen. Durch die neue Corona-Verordnung, die am 15. Mai in Kraft getreten ist, ergeben sich auch in Münsingen neue Möglichkeiten. Pünktlich zu den Pfingstferien freuen wir uns, dass ab Samstag, 22. Mai 2021 Beherbergungsbetriebe, Außen- und Innengastronomie, Galerien, Museen und Gedenkstätten sowie Bäder und Freizeitangebote im Außenbereich öffnen dürfen. Auch verschiedene kulturelle Veranstaltungen können wieder stattfinden. Voraussetzung dafür ist, dass im jeweiligen Landkreis die Inzidenz an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt. Außerdem muss eine entsprechende Bekanntmachung des zuständigen Gesundheitsamtes die Bundesnotbremse außer Kraft setzen. Das Landratsamt Reutlingen informiert hierüber über die Website. |
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Im Landkreis haben wir diesen Wert nun seit mehreren Tagen unterschritten und in Münsingen dürfen ab Samstag, 22.05.2021 die Pforten wieder geöffnet werden. Bitte beachten Sie, dass die Nutzung generell nur für Personen mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich ist. Außerdem gilt für alle Einrichtungen grundsätzlich die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontaktdatenübermittlung sowie die Einhaltung der Abstandsregeln. |
Sie haben Fragen zur Corona-Verordnung im Bereich Tourismus? Hier finden Sie Antworten: |
Touristische Einrichtungen, Gastronomen und Beherbergungsbetriebe stellt das allerdings auch vor Herausforderung. Der Kontrolle zur Nachweispflicht Geimpft, Genesen oder Getestet können viele noch nicht nachkommen und müssen Ihren Betrieb erst dementsprechend vorbereiten. Bitte informieren Sie sich deswegen vor Ihrem Aufenthalt beim entsprechenden Gastgeber, über unsere Website oder bei uns in der Touristik Information über die geltenden Richtlinien.
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Noch Fragen?
Haben Sie noch Fragen zu den weiteren Öffnungsschritten während der Corona-Pandemie, dann melden Sie sich gerne. Wir helfen Ihnen weiter.