Gewinnspielbedingungen Social Media
Sie machen mit bei einem Gewinnspiel auf Social Media? Dann erkundigen Sie sich über unsere Gewinnspielbedingungen.
- Die von der Stadt Münsingen veranstalteten Gewinnspiele in Facebook und Instagram stehen in keiner Verbindung zu Facebook, Instagram oder dem Meta-Konzern und werden in keiner Weise von diesen gesponsert, unterstützt oder organisiert. Verantwortlich ist allein die Stadtverwaltung Münsingen.
- Teilnahmeberechtigt sind alle Personen im Alter von mindestens 18 Jahren, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Mit Erfüllung der gestellten Bedingungen landet man bis zum im jeweils zugehörigen Post angegebenen Zeitpunkt im Lostopf.
- Die Gewinner werden ausgelost und anschließend von der Touristik Information Münsingen per Direktnachricht kontaktiert. Wird vom Gewinner bis zum einschließlich fünften Tage nach Kontaktaufnahme keine Antwort auf diese an die Touristik Information Münsingen übermittelt, wird am sechsten Tag ein neuer Gewinner ausgelost.
- Der Gewinn wird den Gewinnern entweder auf dem Postweg oder in Ausnahmefällen digital zugesandt. Für die Zusendung des Gewinns muss der Gewinner seinen vollständigen Namen und seine Postadresse angeben. Diese Daten werden von der Touristik Information Münsingen ausschließlich zum Versand der Gewinne verwendet.
- Eine Barauszahlung des Gewinns erfolgt nicht.
- Die Stadt Münsingen haftet nicht für etwaige Übertragungsfehler.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Weitere Infos zum Datenschutz sind hier zu finden.
Stand: 21.12.2023
I. Allgemeines
Die Stadt Münsingen veranstaltet im Internet auf der Facebook Seite „facebook.com/touristikinformationmuensingen“ und auf der Instagram Seite "instagram.com/visitmuensingen/" das Online-Gewinnspiel „CMT-Gewinnspiel“. Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel, deren Durchführung und Abwicklung, richten sich nach den folgenden Bestimmungen. Für die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist der Kauf eines Produktes der Stadt Münsingen nicht erforderlich.
II. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle unbeschränkt geschäftsfähigen Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben.
III. Nichtteilnahmeberechtigte Personen
Sämtliche Mitarbeiter der Stadt Münsingen von der Teilnahme an dem Gewinnspiel ausgeschlossen.
Ausgeschlossen von der Teilnahme sind gewerbliche Nutzer und nicht natürliche Personen, insbesondere sogenannte Gewinnspiel-Eintragsservices.
Teilnehmer, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder im Rahmen der Teilnahme falsche Angaben gemacht haben oder sich unlauter einen Vorteil verschafft haben, können vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden. Daneben behält sich die Stadt Münsingn das Recht vor, unberechtigten Teilnehmern auch nachträglich Gewinne abzuerkennen und zurückzufordern. Die mehrfache Teilnahme einer Person ist nicht erlaubt. Mehrfachregistrierungen können von der Stadt Münsingen nach Kenntniserlangung jederzeit gelöscht werden und der Teilnehmer kann insgesamt vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.
IV. Teilnahme am Gewinnspiel
Eine Teilnahme ist vom 16.01.2023 bis einschließlich 20.01.2023 möglich. Für die Teilnahme ist die rechtzeitige Erfüllung der Teilnahmebedingungen (Folgen, Liken, Markieren) vom Teilnehmer erforderlich. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang bei der Stadt Münsingen.
Eine Teilnahme ist ausschließlich Online auf den Social Media Kanälen "facebook.com/touristikinformationmuensingen" und "instagram.com/visitmuensingen/" möglich. Alle Teilnehmer nehmen an der Verlosung von zwei Eintrittskarten für die CMT teil.
V. Gewinnbenachrichtigung
Bei mehreren Teilnehmern entscheidet das Los. Die Ermittlung des Gewinners ist vorbehaltlich einer berechtigten Teilnahme nach Ziffer III und IV endgültig und bindend. Der Gewinner wird unter dem im Rahmen des Gewinnspiels angegebenen Namen bzw. Konto bis spätestens 20.01.2023 10:00 Uhr benachrichtigt. Eine weitere schriftliche Benachrichtigung auf dem Postweg erfolgt nicht.
Der Gewinner muss sich innerhalb von nach Zugang der Gewinnmitteilung bei der Stadt Münsingen über Social Media direkt zurückmelden und den Gewinn annehmen.
Ein Anspruch auf Barauszahlung des Gewinns besteht nicht. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Ein Umtausch sowie Mängelgewährleistungsrechte bezüglich des Gewinns sind ausgeschlossen.
Die Bekanntgabe des Gewinners erfolgt ohne Gewähr.
VI. Haftungsausschluss
Die Stadt Münsingen haftet nicht für einen verloren gegangenen, beschädigten oder verspätet zugegangenen Gewinn, insbesondere sind Gewährleistungsansprüche bei Sach- und/oder Rechtsmängel ausgeschlossen.
Die Stadt Münsingen haftet nur für Vorsatz oder grob fahrlässiges eigenes Verhalten oder vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen sowie vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzte Kardinalspflichten. Dies gilt nicht für Schäden bei der Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
VII. Datenschutzbestimmungen
Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die Stadt Münsingen personenbezogene Daten für die Dauer und zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels speichert.
VIII. Jederzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Die Stadt Münsingen kann zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und Abgabe von Gründen das Gewinnspiel abbrechen oder beenden. Von diesem Recht kann die Stadt Münsingen insbesondere dann Gebrauch machen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr möglich sein sollte.
IX. Abschlussbestimmungen
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Diese Teilnahmebedingungen sowie alle sich daraus ergebenden Rechtsverhältnisse unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit kein anderer ausschließlicher Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
Münsingen, den 16.01.2023
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Voraussetzungen zur Teilnahme:
- @visitmuensingen auf Instagram oder @touristikinformationmuensingen auf Facebook folgen
- Den Beitrag/Post liken/mit "gefällt mir" markieren
- Den Beitrag/Post kommentieren mit der Person, mit der Sie auf die CMT gehen möchten
Gewinnauslosung: Freitag, 20.01.2023, 9.00 Uhr
- Gewinner werden unmittelbar nach der Auslosung über Social Media kontaktiert
Gewinn: 2x Eintrittskarten zur CMT
- Gültigkeit: Freitag (20.01.2023) oder Samstag (21.01.2023) oder Sonntag (22.01.2023)
- Gewinner erhalten zwei verschiedene Codes, um zwei Eintrittskarten freizuschalten
Freischaltung Eintrittskarten:
- Rufen Sie VOR Ihrem Besuch Online folgenden Link auf: https://www.messeticketservice.de/shop/de/messe-eintrittscode.php?&m=1438&aid=20915
- Geben Sie in das weiße Feld einen Code ein
- Klicken Sie auf Einladung annehmen
- Sie werden weitergeleitet und müssen Ihre Kontaktdaten angeben
- Die Tickets werden generiert und können entweder ausgedruckt oder in digitaler Form verwendet werden
- Halten Sie den Barcode bei Ihrem Messebesuch am Eingang am Drehkreuz unter den Scanner
Viel Spaß auf der CMT!