In Bichishausen gab es ursprünglich 3 Wirtshäuser, und zwar den Gasthof zum Kreuz mit Bräuhaus bis 1851, Gasthof zum Rössle mit Bräustatt, Darre und Schnapsbrennerei bis 1994 und seit 1865 den Gasthof zum Hirsch, den es bis heute gibt. (2021) Das Braurecht war im Mittelalter ein Vorrecht der Grundherrschaft. Es wurde von der Grundherrschaft an befähigte Bürger vergeben und war mit einem Gebäude verbunden. Der Hausbesitzer konnte dieses Braurecht selbst oder durch einen angestellten Brauer wahrnehmen. Das Braurecht und auch das Ausschankrecht (Krugrecht) konnten vererbt werden.