News 2022:
Maskenpflicht in der Touristik Information Münsingen
Weiterhin Maskenpflicht für Besucher des Rathauses und der Touristik Information Münsingen
Mit der neuen Corona-Verordnung des Landes entfallen ab sofort weitere Regelungen, jedoch wird aufgrund der sehr hohen Inzidenz zum Schutze der Mitarbeiter sowie zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes vom Hausrecht Gebrauch gemacht und es wird vorerst bei der Verpflichtung zum Tragen einer FFP2 oder einer medizinischen Maske beim Besuch der städtischen Verwaltungsgebäude und Einrichtungen festgehalten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Münsingen stehen Ihnen für Ihre Anliegen und Fragen telefonisch, per Mail oder nach Terminvereinbarung zur Verfügung. Um Wartezeiten zu vermeiden empfehlen wir für Anliegen, in denen ein persönliches Erscheinen im Rathaus erforderlich ist, Termine zu vereinbaren. Zudem sind Termine nur möglich wenn keine Krankheitssymptome vorliegen.
Verzichten Sie trotz Maske nicht auf den Mindestabstand und halten Sie einen Abstand von mindestens 1,5 m zu allen Personen ein.
Bitte haben Sie Verständnis, dass persönliche Termine nur unter diesen Rahmenbedingungen zum Schutz aller stattfinden können.
Stadtverwaltung Münsingen
Noch Fragen?
Sie haben Fragen zu den aktuell geltenden Corona-Regeln, dann kontaktieren Sie uns gerne in der Touristik Information Münsingen.